Rechtsprechung
AG München, 06.04.2018 - 158 C 13140/17 |
Volltextveröffentlichung
- internetrechtsiegen.de
Internetanschlussinhaber - Verantwortlichkeit für rechtswidrige Computerspielveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG München, 06.04.2018 - 158 C 13140/17
- AG München, 26.04.2018 - 158 C 13140/17
Papierfundstellen
- ZUM 2018, 742
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12
BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …
Auszug aus AG München, 06.04.2018 - 158 C 13140/17
Die genannte Vermutung kann vielmehr nur durch einen Sachvortrag widerlegt werden, nach dem die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt ausschließlich eine dritte Person und nicht auch der Anschlussinhaber den Internetzugang für die behauptete Rechtsverletzung genutzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 "BearShare").Zumindest Letzteres wäre jedoch erforderlich gewesen, um hier in irgendeiner Weise zu Gunsten des Beklagten unterstellen zu können, dass er seiner Nachforschungspflicht, im Rahmen des Zumutbaren die als Täter in Betracht kommenden Personen nach ihrer potentiellen Täterschaft zu befragen und das Ergebnis der Befragung darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 "BearShare"), tatsächlich nachgekommen wäre.
- LG Stuttgart, 25.11.2014 - 17 O 468/14
Nachforschungspflichten eines Anschlussinhabers
Auszug aus AG München, 06.04.2018 - 158 C 13140/17
Denn würde der Sorgeberechtigte Kenntnis von gegebenenfalls sogar strafbaren Handlungen seiner minderjährigen Kinder erhalten, wäre er verpflichtet, erzieherische Maßnahmen zu ergreifen (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2014 - 17 O 468/14). - BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16
Filesharing über einen Familienanschluss
Auszug aus AG München, 06.04.2018 - 158 C 13140/17
Eine persönliche Anwesenheit im Zeitpunkt des Hochladens ist nicht Voraussetzung für eine Urheberrechtsverletzung, da im Rahmen einer Tauschbörse ein zu einem anderen Zeitpunkt in Gang gesetzter Vorgang selbständig weiterlaufen kann (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2017 - I ZR 19/16 "Loud").
- BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14
Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse
Auszug aus AG München, 06.04.2018 - 158 C 13140/17
Dies begründet eine Indizwirkung für die Rechtsinhaberschaft (so auch BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 19/14 "Tauschbörse I" zur Listung in Datenbanken), die vorliegend nicht durch den Beklagtenvortrag entkräftet wird. - BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88
"Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter …
Auszug aus AG München, 06.04.2018 - 158 C 13140/17
bb) Bei der Verletzung von Immaterialgüterrechten kann der Schaden nach Wahl des Verletzten in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr berechnet werden (BGH GRUR 1990, 1008, 1009). - BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 1797/15
Verfassungsbeschwerde betreffend die Schadensersatzpflicht wegen unerlaubten …
Auszug aus AG München, 06.04.2018 - 158 C 13140/17
Auch dazu, welches konkrete Nutzungsverhalten die Familienmitglieder zum Tatzeitpunkt hatten und ob überprüft wurde, ob auf den im Haushalt vorhandenen Computern Spuren des Computerspiels oder von Filesharing-Software auffindbar waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.09.2016 - 2 BvR 1797/15, Rn. 23), äußert sich der Beklagte nicht.
- OLG Nürnberg, 28.10.2019 - 3 U 1387/19
Schadens- und Abmahnkostenersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung
Maßgeblich ist, ob die Weiterverbreitung ein aktuelles, hochpreisiges und sehr erfolgreiches Computerspiels im zeitlichen Zusammenhang mit der Erstveröffentlichung betrifft, weil dann ein erhebliches wirtschaftliches Interesse des Rechteinhabers an der Rechtsverfolgung besteht (vgl. AG München, Urteil vom 06.04.2018 - 158 C 13140/17, ZUM 2018, 742, Rn. 33).
Rechtsprechung
AG München, 26.04.2018 - 158 C 13140/17 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 06.04.2018 - 158 C 13140/17
- AG München, 26.04.2018 - 158 C 13140/17